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   BFH, 22.11.2004 - III B 81/04   

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https://dejure.org/2004,8714
BFH, 22.11.2004 - III B 81/04 (https://dejure.org/2004,8714)
BFH, Entscheidung vom 22.11.2004 - III B 81/04 (https://dejure.org/2004,8714)
BFH, Entscheidung vom 22. November 2004 - III B 81/04 (https://dejure.org/2004,8714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 116 Abs. 5 Satz 2; ; AO 1977 § 110 Abs. 1; ; AO 1977 § 110 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 110
    InvZul: Antrag beim unzuständigen FA - Wiedereinsetzung

  • datenbank.nwb.de

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichung des Antrags auf Investitionszulage beim unzuständigen Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 08.02.2001 - VII R 59/99

    Kfz-Steuerbefreiung für Hilfsgütertransporte

    Auszug aus BFH, 22.11.2004 - III B 81/04
    Hierzu gehört nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auch ein Umstand, der dem Beteiligten die rechtzeitige Vornahme einer fristgebundenen Handlung unzumutbar macht und damit aus verfassungsrechtlichen Gründen dem Bereich der höheren Gewalt zuzuordnen ist (BVerfG-Beschluss vom 18. Dezember 1985 2 BvR 1167, 1185, 1636/84, 308/85, und 2 BvQ 18/84, BVerfGE 71, 305, 347; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 2001 VII R 59/99, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).
  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BFH, 22.11.2004 - III B 81/04
    Hierzu gehört nach der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) auch ein Umstand, der dem Beteiligten die rechtzeitige Vornahme einer fristgebundenen Handlung unzumutbar macht und damit aus verfassungsrechtlichen Gründen dem Bereich der höheren Gewalt zuzuordnen ist (BVerfG-Beschluss vom 18. Dezember 1985 2 BvR 1167, 1185, 1636/84, 308/85, und 2 BvQ 18/84, BVerfGE 71, 305, 347; Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 8. Februar 2001 VII R 59/99, BFHE 194, 466, BStBl II 2001, 506).
  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96

    Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung

    Auszug aus BFH, 22.11.2004 - III B 81/04
    Sie verlangt lediglich, dass der Betroffene die größte nach den Umständen von ihm unter Berücksichtigung objektiver Maßstäbe vernünftigerweise zu erwartende und ihm zumutbare Sorgfalt walten lässt (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 30. Oktober 1997 3 C 35.96, BVerwGE 105, 288).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BFH, 22.11.2004 - III B 81/04
    Dies war jedoch nicht so offenkundig, dass die Nichtweiterleitung des Antrags als treuwidrig zu beurteilen wäre (vgl. Beschluss des BVerfG vom 2. September 2002 1 BvR 476/01, Neue Juristische Wochenschrift 2002, 3692).
  • FG Baden-Württemberg, 04.05.2017 - 3 K 3046/14

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "übermittelt wird" in § 357 Abs. 2 Satz 4 AO im

    Das Finanzamt lehnte den Antrag unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. November 2004 III B 81/04 (BFH/NV 2005, 327) und das Verschulden bezüglich der fehlerhaften Adressierung des Einspruchsschreibens mit Schreiben vom 17. Dezember 2013 (Rechtsbehelfsakte Bl. 23) ab.
  • BFH, 22.05.2006 - VI R 46/05

    Verfassungswidrigkeit der Ausschlussfrist in § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2 EStG

    Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das unter den gegebenen Umständen auch durch die äußerste, nach Lage der Sache von dem Betroffenen zu erwartende Sorgfalt nicht verhindert werden konnte (BFH-Beschluss vom 22. November 2004 III B 81/04, BFH/NV 2005, 327; BFH-Urteil vom 20. September 1989 X R 8/86, BFHE 158, 205, BStBl II 1990, 177; Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 30. Oktober 1997 3 C 35.96, BVerwGE 105, 288).
  • BFH, 12.07.2007 - III B 138/06

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wenn FG-Urteil auf mehrere selbständig

    Soweit das FG die Klage abgewiesen habe, weil der Investitionszulagenantrag für das Jahr 1996 nach Ablauf der Antragsfrist beim FA eingegangen sei, könne sich die Klägerin auf den BFH-Beschluss vom 22. November 2004 III B 81/04 (BFH/NV 2005, 327) berufen, nach dem höhere Gewalt auch vorliegen könne, wenn ein Verfahrensbeteiligter durch ein Verhalten des Gerichts oder einer Behörde von einer fristgerechten Verfahrenshandlung abgehalten worden sei.

    Eine Abweichung des FG-Urteils von dem BFH-Beschluss in BFH/NV 2005, 327 würde die Zulassung nur dann rechtfertigen, wenn sie für den Ausgang des Rechtsstreits entscheidungserheblich wäre.

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